Clemens Arruda Schumacher, LL.M. oec.

Rechtsanwalt, Partner

Clemens Arruda Schumacher ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen.

Von 2007 bis 2010 arbeitete er für die Kanzlei Watson Farley & Williams LLP, wo er überwiegend im Bereich der Projekt- und Akquisitionsfinanzierung sowie bei Fragestellungen des Bankaufsichtsrechts tätig war.

Bei KEE berät Clemens Arruda Schumacher überwiegend Investoren und Banken bei M&A- sowie Finanzierungstransaktionen, Restrukturierungen und bankaufsichtsrechtlichen Fragen.

Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch

Kontakt

Clemens Arruda Schumacher, LL.M. oec. • Rechtsanwalt, Partner

Telefon +49 40 350 15 00 0
E-Mail clemens.schumacher(at)kee-law.de