Clemens Arruda Schumacher, LL.M. oec.
Rechtsanwalt, Partner

Clemens Arruda Schumacher ist seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen.
Von 2007 bis 2010 arbeitete er für die Kanzlei Watson Farley & Williams LLP, wo er überwiegend im Bereich der Projekt- und Akquisitionsfinanzierung sowie bei Fragestellungen des Bankaufsichtsrechts tätig war.
Bei KEE berät Clemens Arruda Schumacher überwiegend Investoren und Banken bei M&A- sowie Finanzierungstransaktionen, Restrukturierungen und bankaufsichtsrechtlichen Fragen.
Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch
Kontakt
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